Erstellt am: 20.10.2009
Letzte Änderung am: 20.10.2009
Wenn Kinder an einem Diabetes erkranken bevor sie richtig rechnen oder lesen können, ist das häufig ein Problem für Kindergärtner oder Lehrer. Zwar lassen sich viele Betreuer weiterbilden, viele wollen aber auf keinen Fall dafür haften, wenn ein Kind Diabeteskomplikationen in ihrer Obhut erleidet.
Wenn Eltern Probleme mit dem Kindergarten oder der Grundschule bekommen, weil bei ihrem Kind ein Diabetes diagnostiziert wurde, haben sie Anspruch auf Hilfe. Nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes in Bremen muss in einem aktuellen Fall die Stadt alle Kosten einer Diabetesassistenz für ein vierjähriges Mädchen zahlen. Eine Diabetesassistentin oder ein Diabestesassistent ist eine speziell ausgebildete Person, die Menschen bei der Bewältigung des Alltags mit ihrer Erkrankung unterstützt.
4-jähriges Mädchen bekommt professionelle Hilfe
Weil der Kindergarten nicht die alleinige Verantwortung für die Gesundheit der 4-jährigen übernehmen wollte, beantragten die Eltern des Kindes eine so genannte „Eingliederungshilfe gemäß §54 SGB XII“. Dieser Paragraph soll insbesondere Kindern und Jugendlichen ein altergerechtes Aufwachsen ermöglichen. Damit die 4-jährige Diabetikerin in den Kindergarten gehen kann, ohne dass Eltern und Erzieher ständig um ihre Gesundheit bangen müssen, bekommt sie jetzt einen Menschen an die Seite gestellt, der sie im Kindergarten betreut. Zwar sind Kinder mit Diabetes grundsätzlich nicht anders zu behandeln als gesunde Kinder. Doch die 4-jährige kann ihren Diabetes noch nicht allein therapieren, weil sie noch nicht lesen oder rechnen kann. Sie weiß also beispielsweise nicht wie viel Insulin sie für welche Nahrungsmitteln spritzen muss. Zwar können die Erzieherinnen diese Dinge relativ leicht erlernen, doch bei Gruppen von bis zu 30 Kleinkindern sind regelmäßiges Messen und Spritzen für sie einfach nicht zu leisten.
Soziale Einbindung diabetischer Kinder fördern
Vor dem Gesetz wird ein Diabetes als Handicap, also als Behinderung betrachtet. Nach dem Antidiskriminierungsgesetz müssen Menschen mit einem Handicap, dieselben Möglichkeiten bei Ausbildung und sozialer Teilhabe bekommen wie Menschen ohne Handicap. Die so genannte „Eingliederungshilfe“ zahlen jedoch nicht die Krankenkassen sondern das Sozial- oder das Schulamt, damit eine angemessene Schulbildung und eine berufliche Ausbildung gewährleistet werden können. Eltern diabetischer Kinder können die Eingliederungshilfe in Form von finanzieller Unterstützung für eine Begleitperson geltend machen. Beim Sozialamt oder bei der Schulbehörde muss dann ein entsprechender Antrag eingereicht werden, der durch ein Attest begründet wird. Das ärztliche Attest sollte möglichst ausführlich begründen, warum eine Eingliederungshilfe für das Kind nötig ist. Der Erfolg des Antrags setzt jedoch nicht voraus, dass bei dem Kind eine Schwerbehinderung durch den Diabetes festgestellt worden ist.