Erstellt am: 26.02.2004
Letzte Änderung am: 26.02.2004
Warum ein Diabetiker seine Füße behandeln lassen sollte
Jährlich werden in Deutschland bis zu 27.000 Fußamputationen bei Diabetikern durchgeführt. Dies ist eine zehn (!!) Mal höhere Rate als bei Nicht - Diabetikern. Durch eine regelmäßige fachgerechte Fußpflege ließen sich bereits zwischen 40% und 85% dieser Amputationen vermeiden.
Abgesehen von den Einzelschicksalen, welche hinter diesen nüchternen Zahlen verborgen sind, stellt dies einen enormen volkswirtschaftlichen Schaden dar. Deshalb wurde die medizinische Fußpflegebehandlung bei Diabetikern durch Podologen in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen.
Jeder zweite Diabetiker erwirbt als Folge seiner Grunderkrankung eine Nervenschädigung. Schmerzempfindung und Gefühl sind herabgesetzt und nicht selten kommt es unbemerkt zu schwersten Verletzungen des Fußes welche durch eine eingeschränkte Wundheilung oder Stoffwechselstörungen zu katastrophalen Folgen führen können. Der berühmte Brotkrümel im Schuh oder der eingetretene Nagel verursacht beim Gesunden Schmerzen, so dass er den Schuh auszieht. Bei einer vorliegenden Neuropathie funktioniert dieser "Schutzmechanismus Schmerzempfinden" nicht. Oft liegen am Abend schwerste Verletzungen vor. Weitere Verletzungsquellen sind das zu heiße Fußbad, das wärmende Kamingitter, der eingewachsene Zehennagel, das entzündete Hühnerauge, falsche Pflegeprodukte...
Worauf sollte der Diabetiker achten?
In erster Linie muss er ständig optimal eingestellt sein, um Folgeerkrankungen weitestgehend zu vermeiden. Auch sollte er sich selbst über seine Grunderkrankung und deren medizinische Zusammenhänge informieren. Zudem ist es ratsam, möglichst Übergewicht zu vermeiden.
Des Weiteren sollte er sich einem verantwortungsbewussten kompetenten Fußpfleger anvertrauen, welcher speziell für die Behandlung von Diabetikern ausgebildet ist. Dort erhält er nicht nur eine fachgerechte Fußpflegebehandlung sondern auch eine ausführliche Beratung bezüglich der Eigenpflege und des Schuhwerks.
In der Regel arbeitet dieser mit den ansässigen Ärzten und Orthopädieschuhmachern zusammen.
Woran erkenne bzw. wie finde ich einen kompetenten Fußpfleger?
Diese Frage ist nicht mit wenigen Worten zu beantworten, da bis 2002 die Ausbildung der Fußpfleger nicht bundeseinheitlich geregelt war. Meist durfte praktisch jeder, der im Besitz einer Nagelzange war, medizinische Fußpflegebehandlungen anbieten und sich "Medizinischer Fußpfleger" nennen. Eine Ausnahme machten hier nur Niedersachsen, Bayern und Thüringen. Hier hatte man schon früher die Ausbildung auf Länderebene geregelt.
In der Regel wurde ansonsten in wenigen Wochen in privaten Instituten ausgebildet, hierbei gab es keinerlei Standards oder Vorschriften. Entsprechend viele "schwarze Schafe" tummelten sich auf dem Markt und boten für wenig Geld Ausbildungen an, welche die Bezeichnung nicht verdienten. Die Berufsverbände organisierten eigene Ausbildungen um einen höheren Standard zu gewährleisten, aber viele wählten den kurzen und einfacheren Weg mit dem Ziel tätig zu werden um durch "learning by doing" und mit Hilfe späterer Zusatzausbildungen die notwendige Erfahrung zu sammeln. Viele haben es allerdings auch bei der verkürzten Ausbildung (welche an sich schon nicht vorgeschrieben war !) belassen. Dem hat nun das Bundesgesundheitsamt einen Riegel vorgeschoben und mit Wirkung vom 2.1.2002 den Beruf des "Podologen" geschaffen.
Die Ausbildung ist somit bundeseinheitlich geregelt und die Berufsbezeichnung "Podologe" oder "Medizinischer Fußpfleger" ist geschützt. Wer sich ohne die nötige Qualifikation erworben zu haben so bezeichnet riskiert hohe Bußgelder.
Eine Nachqualifizierung der bisherigen Fußpfleger ist nur möglich wenn sie bereits mehr als fünf oder zehn Jahre Berufserfahrung nachweisen können. Alle anderen müssten zur Erlangung der Qualifikation "Podologe" zwei Jahre Vollzeitausbildung nachholen.
An den meisten Praxen steht in etwa:
" Max Musterman, Praxis für med. Fußpflege",
weil man sich in der Regel nicht "Medizinischer Fußpfleger" oder "Podologe" nennen, aber medizinische Fußpflege noch anbieten darf. Nur wenn die Berufsbezeichnung "Medizinischer Fußpfleger" oder "Podologe" angegeben wird, kann man davon ausgehen, dass die staatliche Prüfung abgelegt wurde.
Die meisten "Fußpfleger" ohne staatliche Prüfung haben sich in den letzten Jahren mangels fundierter Grundausbildung in zahlreichen Fortbildungen in Eigenverantwortung weitergebildet und können eine ebenso qualifizierte Fußpflegebehandlung anzubieten. Dafür gibt es aber weder Vorschriften, noch Normen.
Um sich aber nun nicht jemandem auszuliefern, der für die Behandlung von Diabetikern nicht qualifiziert ist, bleibt es unerlässlich, sich über den Abschluss einer Zusatzausbildung für die Behandlung von Diabetikern zu vergewissern oder z.B. beim DDB Adressen von für die Behandlung von Diabetikern qualifizierten Fußpflegern anzufordern.
Hier ist sichergestellt dass das nötige Hintergrundwissen vorliegt und der Therapeut nicht nur sein Handwerk beherrscht, sondern auch Pflegeprodukte nach geeigneten und ungeeigneten Inhaltstoffen unterscheiden kann.
Verantwortungsvolle Fußpfleger haben diese Zusatzausbildungen die von den Berufsverbänden und auch vom DDB angeboten werden, schon seit Jahren durchlaufen und können deshalb alternativ in Anspruch genommen werden.
Eine weitere Möglichkeit ist es, seinen Arzt nach einem kompetenten Fußpfleger zu fragen. Er wird sich ggf. auch im Zweifelsfall für eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen einsetzen.
Warum sollten Diabetiker regelmäßig eine Fußpflegepraxis aufsuchen, auch wenn sie keine Beschwerden haben?
Bedingt durch den Diabetes haben die meisten Patienten eine trockene Fußhaut. Die begünstigt unter anderem eine erhöhte Anfälligkeit für Haut und Nagelpilzerkrankungen.
Oftmals geht dies einher mit vermehrter Hornhautbildung. Kommen beide Faktoren zusammen, sind schnell Risse (Rhagaden) der Hornhautschicht der Füße die Folge, welche bis tief ins "Fleisch" reichen und dem gesunden Patienten starke Schmerzen verursachen können. Des Weiteren stellen diese zusätzliche Eintrittspforten für Entzündungen und Pilzerkrankungen dar.
Bei den meisten Diabetespatienten kommt erschwerend verminderte Wundheilung hinzu. Auch Übergewicht setzt dem Fuß schwer zu, Verschleiß und durchgetretene Fußgewölbe (Bänder und Sehnen) verursachen Fehlstellungen und punktuelle Belastungen mit vermehrter Hornhautbildung usw.
Wenn nun auch noch wie in vielen Fällen ein vermindertes oder gänzlich fehlendes Schmerzempfinden hinzukommt, ist der Teufelskreislauf geschlossen.
Durch das fehlende Schmerzempfinden werden oft erste Anzeichen ignoriert, bzw. überhaupt nicht vom Patienten wahrgenommen.
Im Rahmen einer regelmäßigen Fußpflegebehandlung kann der versierte und entsprechend ausgebildete Fußpfleger frühzeitig sich anbahnende Probleme erkennen und gegensteuern. Er tut dies in der Regel und bei Bedarf in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt unter Beachtung der individuellen Gegebenheiten. Eine konsequente Mitarbeit des Patienten und auch Eigenpflege ist dabei aber Grundvoraussetzung.
Zur Behandlung sollte immer eine ausführliche Beratung und auch die Inspektion des getragenen Schuhwerks gehören.
Wie läuft eine Fußpflegebehandlung in der Regel ab?
Beim ersten Besuch wird eine Karteikarte angelegt und der Patient ausführlich über Vorerkrankungen, eventuelle Allergien und Infektionen, befragt. Diese Angaben werden unter Anderem benötigt für die richtige Auswahl der Pflegemittel, um Risiken für Patient und den Behandelnden (z.B. HIV, Hepatitis) auszuschließen, sei es in der Wahl der Pflegemittel oder auch für die abschließende Massage usw. Alle Angaben werden genau wie in der Arztpraxis streng vertraulich behandelt und dürfen ohne Zustimmung des Patienten nicht weitergegeben werden.
Vor Beginn der Behandlung hat sich der Therapeut die Hände desinfiziert, setzt sich seinen Mundschutz auf und zieht seine Ein - Mal - Handschuhe an.
Er wird als nächstes beide Füße mit einem Desinfektionsmittel einsprühen, sie inspizieren und auf eventuelle vorliegende Befunde hinweisen, ggf. Rückfragen bezüglich der Eigenpflege stellen.
In der Folge werden Zehennägel fachgerecht mit der Zange gekürzt und anschließend mit einem Fräser nachgeschliffen. Eventuell vorhandene Hühneraugen und Hornhaut werden mit Skalpell und / oder Fräsern entfernt oder abgetragen. Eventuelle Einwachsungen von Zehennägeln werden versorgt und anschließend bei Bedarf eine Tamponade der Nagelpfalz mit Pflegemitteln oder Salben gelegt. Bei Fußfehlstellungen, Hühneraugen, usw. wird er die belasteten Stellen nach Bedarf mit einer Polsterung entlasten. Eventuell vorhandene Wunden, welche nicht von der Behandlung stammen sollten, werden versorgt.
Sind alle Probleme beseitigt oder behandelt folgt der entspannendste Teil, die Fuß - Beinmassage mit einem auf den Patienten und sein Hautbild abgestimmten Pflegemittel.
Bei vorliegenden Kreislauferkrankungen, Venenleiden usw. wird diese Massage eher ein Eincremen sein, nicht weil der Fußpfleger unter Zeitdruck ist sondern weil er weiß, dass er hier Vorsicht walten lassen muss.
Alles in allem dauert die in der Regel schmerzlose Behandlung rund 45 Minuten.
Wer entscheidet sich zur Ausübung der med. Fußpflege
Die Gründe mögen vielschichtig sein, auf jeden Fall muss man, wenn man diesen Beruf verantwortungsvoll und erfolgreich ausüben will, eine große Portion Idealismus mitbringen. Ebenso wie den Spaß am Umgang mit Menschen und den Freude an der heilberuflichen Tätigkeit.
Oft ergreifen Quereinsteiger wie Krankenpfleger diesen Beruf mit der Perspektive einer selbstständigen Tätigkeit.
Wer die Ausbildung zum Podologen absolvierte, hat nachgewiesen, dass er ein umfassendes Fachwissen und Berufspraxis erworben hat, so dass von fachlicher Kompetenz ohne Weiteres ausgegangen werden kann.
Die Ausbildung wird in der Regel auf eigene Rechnung absolviert, eine Möglichkeit der Förderung seitens der Arbeitsämter oder anderer Einrichtungen gibt es nicht.
Dies bedeutet dass die Absolventen hoch motiviert waren und nicht etwa eine Umschulung absolvierten um irgend etwas zu machen. Bei der zweijährigen Vollzeitausbildung zum Podologen fallen schnell einige hundert Euro Seminargebühren / Monat an, zuzüglich Prüfungen, Lehrmaterial usw.
Das D´gate Fußspecial:
Autor: Ralf Rost,
48268 Greven
Quelle: Mitinhaber einer podologischen Praxis in Emsdetten